Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Eislingen / BW | 538005 |
Datum | 23.01.2009 14:57 MSG-Nr: [ 538005 ] | 33669 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Daniel MetzgerUnd dennoch muss der PA genauso nach Gebrauch geprüft werden
Ich habe nicht geschrieben, dass er nicht geprüft werden muß, sondern dass er nicht zwingend in eine Atemschutzwerkstatt muß. Die Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart).
In eine Werkstatt zur Überprüfung mit Prüfvolumen bzw Prüfgerät muß der LU.
Es sei denn die entsprechende Feuerwehr hat einen ausgebildeten AT-Gerätewart und das entsprechende Prüfgerät, dann kann sie das selbst prüfen und Dokumentiern.
wer rechtschreibfehler findet darf sie behalten
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