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Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZeitlicher Ablauf -> Änderung FwG Ba-Wü1 Beitrag
AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg538916
Datum27.01.2009 08:15      MSG-Nr: [ 538916 ]2778 x gelesen

Hallo Forum,

wie ja bereits bekannt wurde die Änderung des FwG Ba-Wü Anfang Dez. 2008 zur Anhörung freigegeben.

Wie lange kann sowas dann noch bis zur Beschlussfassung dauern bzw. kann man sowas überhaupt zeitlich eingrenzen? Wie lange ist in der Regel/speziell eine Einspruchsfrist, wenn das Dokument zur Anhörung freigegeben ist?


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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 27.01.2009 08:15 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ

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