Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TSA auf 750kg Basis | 64 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539790 |
Datum | 30.01.2009 18:41 MSG-Nr: [ 539790 ] | 21844 x gelesen |
Themengruppe: | Führerscheine |
Mannschaftstransportwagen
Geschrieben von Christian Reuterwenn der MTW 3,5t ZGG hat wird es mit einem 750kg Hänger und FS Klasse "B" nichts!
Falsch. Siehe Fahrerlaubnisverordnung (FeV):
Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.
- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugesund die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Gruß, Markus
Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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