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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufwandsentschädigung Jugendwart | 16 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8Jos8ef 8R., Bad Tölz / Bayern | 540262 | ||
Datum | 02.02.2009 10:32 MSG-Nr: [ 540262 ] | 13049 x gelesen | ||
Servus Forum, das neue Bayerische Feuerwehrgesetz bietet den Gemeinden nun auch die Möglichkeit FA(SB) die über das normale Mass hinaus Dienst leisten (z. B. Jugendwarte) eine Entschädigung zu gewähren. Die Entschädigung der Kdt richtet sich nach den Fahrzeugen der Wehr, für die Gerätewarte gibt es Erfahrungswerte, da diese auch nach altem Gesetz bereits entschädigt werden konnten. Leider gibt es meines Wissens aber keine Empfehlung oder ähnliches, wie eben solche Jugendwarte, Beauftragte Atemschutz, ... angemessen zu entschädigen sind. Hat sich da jemand in Bayern schon mal Gedanken hierzu gemacht? Gibts Empfehlungen oder gar feste Sätze in anderen Bundesländern? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Tobias | ||||
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