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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Türöffnung - Anfahrt mit Sondersignal? | 108 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 541066 | ||
Datum | 05.02.2009 15:07 MSG-Nr: [ 541066 ] | 49559 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Andes Jede Tür oder Fenster wird nur in Anwessenheit der Polizei geöffnet Was ist, wenn sie doch mal später kommt? Mit welcher Begründung sollte bei einer vermuteten akuten Gefährdung der Person durch Erkrankung/Verletzung auf irgendwen gewartet und damit das therapiefreie Intervall verlängert werden? Hinfahren, Aufmachen, Erste Hilfe leisten! Alles andere ist inkonsequent... MkG Sascha | ||||
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