alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Berufsfeuerwehr
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
Lehrrettungsassistent,
Rettungsassistent mit zusätzlicher Ausbilderqualifikation für den RD
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaBeantragung eines 4m Kanals Wechselsprechen//2m Kanäle3 Beiträge
AutorAndr8eas8 M.8, Germing / 542406
Datum11.02.2009 13:15      MSG-Nr: [ 542406 ]3495 x gelesen

Hallo Forum,
über die kontraproduktive Verwendung von Festfunkstellen im 2m Bereich wurde ja schon ausführlichst diskutiert.
Fakt ist ja, dass zumindest in Bayern, der Kanal 55WO von Festfunkstellen verwendet und geschalten werden darf.
In einem der Letzen Threads wurde desweiteren darauf hingewiesen, dass ein sinnvolleres Beheben der Kanalproblematik, die Schaltung eines 4m Kanals im Wechselsprech-Verkehr sei. V.a. bei großflächigen Schadenslagen wie Hochwasser, Sturm usw.
Wie sieht es praktisch mit der Nutzung und Beantragung von 4m Kanälen OHNE Relaisbetrieb im Wechselverkehr-Modus aus?
Über wen und an wen müssen die Beantragungen adressiert werden?

Das bayerische STMI hat in einer Veröffentlichung (http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/bos_grundsatz_ims_07_03_07.pdf) die Verwendung der 2m Kanäle geregelt. -- > was ergibt sich praktisch für die Feuerwehr daraus?
Welche Kanäle im 2m Band kann ich, um eine sinnvolle Kanaltrennung zu realisieren, verwenden ohne vom Vorsatz, legal, illegal sch+++ gebrauch machen zu müssen`?
Kann ich die Kanäle die u.a. die BF München verwendet als Ausweichkanal verwenden?
Es soll in Bayern LRA geben, die die Nutzung weiterer Kanäle, außer 55WU, ausdrücklich nicht gestattten. In wieweit hat das LRA trotz der Regelung und Vorgabe durch das STMI eine Berechtigung, die Nutzung zu untersagen?
Durch die geringe Reichweite der 2m HANDfunkgeräte, wäre eine Störung anderer Frequenznutzer auch bei einer willkürlichen Wahl eines 2m Kanals seeehr unwahrscheinlich.
Wie gestaltet sich dieser Sachverhalt rechtlich, und nutzt jmd. von euch Kanäle die nicht ausdrücklich für die Feuerwehr vorgesehen sind?

So, das Thema driftet schon etwas ab in Richtung Recht und Juristerei, aber es lässt sich leider nicht genauer trennen.
Vielen Dank für eure Antworten...
Andreas



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

 antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 11.02.2009 13:15 Andr7eas7 M.7, Germing
 11.02.2009 13:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
 11.02.2009 16:47 Matt7hia7s H7., Burgheim - Straß

1.480


Beantragung eines 4m Kanals Wechselsprechen//2m Kanäle - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt