Einem Händler der trotz der Untersagungsverfügung Hanrath-Feuerwehrstiefel verkauft hat wurde deswegen ein Zwangsgeld in der Höhe von 25.000 Euro aufgebrummt.
Dieses Zwangsgeld wurde wegen dem Verkauf eines Stiefelpaars verhängt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat sich damit beschäftigt und am 14.01.09 ein Beschluss gefasst: