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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Unterschriftensammlung für das nächstgelegene Notarztsystem | 25 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543198 | ||
Datum | 14.02.2009 16:15 MSG-Nr: [ 543198 ] | 4941 x gelesen | ||
Danke ;-) Wir kennen ja alle die Hilfeleistungsparagraphen. Dort steht etwas über Verpflichtung zur Hilfeleistung und Strafbewehrung bei Unterlassen. Daraus ergibt sich logischerweise, daß die Behinderung einer Hilfeleistung, welche als vorsätzliche Tat begangen wird, ebenfalls Strafbar ist. Sollte der Gesetzgeber wegen der Unvorstellbarkeit von so einer verwerfrlichen Tat keinen passenden Paragraphen , Absatz oder Satz geschrieben haben, dann wird der Richter trotzdem entsprechen Urteilen können. Dieses nennt sich dann " Richterrecht ". Und schließlich besteht unser Recht zu 50 % aus Richterrecht. ( Das sind dann diese sogenannten "Präzedenzfälle" ) Mit kameradschaftlichem Gruß Lutz | ||||
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