Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | BGV D 29 (UVV Fahrzeuge) | 40 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 552488 |
Datum | 08.04.2009 11:58 MSG-Nr: [ 552488 ] | 25947 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
in wie weit gilt die o.a. UVV auch für die Feuerwehr(en)?
Diese UVV fordert nämlich in § 57 (1) eine jährliche (!) Prüfung durch den Unternehmer, und das ist ganz was anderes als die TÜV-Prüfung o.ä.!
(Die Prüfung von (Lade-)Kränen etc. ist mir bekannt, die meine ich aber nicht.)
Wie und von wem wird das ggf. bei Feuerwehren bereits durchgeführt und wie dokumentiert?
Checkliste?
Gibt es dazu irgendwo nachlesbare Einlassungen der (F)UKen bzw. eines Verbandsausschußes, dass z.B. die regelmäßige Durchsicht der Fahrzeuge der Feuerwehren z.B. im Rahmen der Beladungskontrolle ausreichend wäre? (Ich meinte mich erinnern zu können, dass die Feuerwehren von der o.a. UVV ausgenommen wären, finde dazu aber nichts.)
Ist Euch bekannt, dass es (mind. in anderen Branchen) teilweise Vorgaben der Ausbauer bzw. Systemausbau- bzw. Regallieferanten zu geben scheint, dass "alle 5000 km die Einbauten auf sichere Befestigung zu prüfen, so angeblich für Sortimo-Ausbauten? (Info stammt von unserem Entwässerungsbetrieb) Kann dies bestätigt werden?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 08.04.2009 11:58 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 08.04.2009 12:29 |
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Udo 7B., Aichhalden | |