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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schnürstiefeimmer geschlossen | 13 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 554871 | ||
Datum | 21.04.2009 14:10 MSG-Nr: [ 554871 ] | 6858 x gelesen | ||
Hallo Forumsgemeinde, ich bin mir sicher, dass ich irgendwo gelesen habe, dass Schnürstiefel, entweder den Versicherungsschutz oder aber den vollen Leistungsumfang, nur dann erreichen, wenn der Reißverschluss auch geschlossen wurde. Das heist reinsteigen und Reißverschluss offen lassen ist unsachgemäße Handhabung und somit entbindet das dann den Hersteller von Haftungsgründen. Ich kann allerdings weit und breit nichts in diese Richtung finden. Weis da einer näheres?? Gruß Dirk | ||||
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