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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaDienste in 2 Feuerwehren5 Beiträge
AutorRené8 H.8, Wetzlar / Hessen558903
Datum16.05.2009 14:05      MSG-Nr: [ 558903 ]4274 x gelesen

Hallo meine Frage ist eigentlich ganz einfach. Ich bin freigestellter Helfer bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Arbeiten tue ich hauptberuflich bei einer Werkfeuerwehr. Die Übungen bei der Werkfeuerwehr sind freiwiliig und auserhalb der Arbeitszeiten. Es entstehen auch keine finanziellen vorteile wenn man an den Übungen teilnimmt. Kann ich mir diese Übungen auch auf meine Pflichtstunden (120 Stunden pro Jahr) anrechnen lassen?



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 16.05.2009 14:05 René7 H.7, Wetzlar
 16.05.2009 14:41 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 16.05.2009 15:35 René7 H.7, Wetzlar
 16.05.2009 16:14 Tim 7B., Blieskastel
 16.05.2009 16:31 René7 H.7, Wetzlar

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