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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Dienste in 2 Feuerwehren | 5 Beiträge | ||
Autor | René8 H.8, Wetzlar / Hessen | 558903 | ||
Datum | 16.05.2009 14:05 MSG-Nr: [ 558903 ] | 4274 x gelesen | ||
Hallo meine Frage ist eigentlich ganz einfach. Ich bin freigestellter Helfer bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Arbeiten tue ich hauptberuflich bei einer Werkfeuerwehr. Die Übungen bei der Werkfeuerwehr sind freiwiliig und auserhalb der Arbeitszeiten. Es entstehen auch keine finanziellen vorteile wenn man an den Übungen teilnimmt. Kann ich mir diese Übungen auch auf meine Pflichtstunden (120 Stunden pro Jahr) anrechnen lassen? | ||||
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