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Rubrik | Feuerwehr-Historik | zurück | ||
Thema | Zulassung eines LF8 mit H Kennzeichen | 10 Beiträge | ||
Autor | Pier8re 8S., schlanstedt / Sachsen Anhalt | 560425 | ||
Datum | 27.05.2009 09:26 MSG-Nr: [ 560425 ] | 8036 x gelesen | ||
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Ein altes Einsatzfahrzeug soll verkauft werden. Da ich früher selbst mit dem Fz. zu Einsätzen gefahren bin würde ich es gerne kaufen und restaurieren. Es ist ein 67er Opel Blitz, der vor 7 Jahren abgemeldet und jetzt verkauft werden soll. Ich würde gerne das Fz. restaurieren und als Oldtimer zulassen, da es nicht mehr viele der Fahrzeuge gibt. Für die Zulassung als Oldtimer ist es erforderlich, das das Fz. im originalzustand ist, inkl. Licht und Horn. Wie verhält es sich dann für Fahrten im Staßenverkehr? Abklemmen, abbauen oder unkenntlich machen. Wir haben hier leider nur Prüfer, die von ehem. Feuerwehrfahrzeugen kaum Ahnung haben. Falls jemand irgend etwas schriftliches hat bitte das Gesetz bzw. die Ausnahmeverordnung dazu schreiben | ||||
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