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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaFunkscanner Nutzung erlaubt ? war: Feuerwehrgeilheit14 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW560608
Datum27.05.2009 20:18      MSG-Nr: [ 560608 ]9272 x gelesen

dieser Absatz:
Geschrieben von Mitja Suchorski- und ganz böse: ich habe zu Hause einen Scanner - und der ist manchmal auch an (heute deutlich weniger als früher) - insbesondere, wenn es draussen wie aus Eimern giesst, stürmt und gewittert und ich mich freue (oder vielleicht doch ärgere?), dass mal wieder alle umliegenden Wehren los müssen und wir anscheinend auf der Insel der Wetter-Glückseligen leben;

wirft bei mir eine Frage auf, bei deren Lösung ich nicht ganz sicher bin:

bekanntlich ist ja das Abhören von BOS Funk nicht erlaubt. Nur: gilt dieses Verbot nur für Personen, die nichts mit einer BOS Organisation zu tun haben oder für alle ? Darf man also als Feuerwehrangehöriger den feuerwehreigenen (nicht andere FW oder gar Polizei, RD) Funk mithilfe eines Scanners abhören ?


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 27.05.2009 14:17 Mitj7a S7., Pinneberg Feuerwehrgeilheit war: Ärger in der Feuerwehr, suche Rat
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