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Rubrik | THW | zurück | ||
Thema | Feuerwehr vs. THW | 112 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 561918 | ||
Datum | 04.06.2009 08:28 MSG-Nr: [ 561918 ] | 46861 x gelesen | ||
Geschrieben von Patrick Weegen Ich war der Meinung, dass der Einsatz des THWs durch den Bund getragen wird und nciht durch die Feuerwehr bzw. die Komune zahlen muss. Irre ich mich da? Hallo Patrick, wir (das THW) muss die Rechnung zur Zeit immer an den Anforderer (Polizei, Feuerwehr, Ordnungsämter) stellen. Abgerechnet wird nach den Vorgaben der Abrechnungsrichtlinie. Wenn der Anforderer keinen Verursacher als Kostenträger findet kann die Rechnung reduziert oder komplett fallen gelassen werden. Der Anforderer MUSS aber selber tätig werden, zum Telefon greifen und uns in Kenntniss setzen. Bei Auslandseinsätzen werden die Kosten durch andere Behörden/Ämter/Organisationen getragen. Zum Beispiel UN, EU, Auswärtiges Amt,... Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | ||||
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