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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahl zum EInheitsführer | 5 Beiträge | ||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 562216 | ||
Datum | 05.06.2009 10:30 MSG-Nr: [ 562216 ] | 6485 x gelesen | ||
Hallo Forum, bei uns in der Einheit stehen zum Ende des Jahrs die Wahlen zum Einheitsführer an. Der bisherige Einheitsführer tritt aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht mehr zur Wahl an. Seine Dienstzeit läuft Anfang 2010 aus und bis dahin steht er auch weiterhin als Einheitsführer zur Verfügung. Der übriggebliebenen Kandidaten (mit F III Qualifikation) stehen bis auf 2 Kameraden (wovon nur einer das Amt übernehmen würde) aus privaten und beruflichen Gründen nicht zur Wahl des Einheitsführers. Der mögliche Kandidat teilt die Mannschaft, sprich ein Teil der Einheit möchte diesen BM aus versch. Gründen nicht als Einheitsführer sehen. Da ich mich mit dem Wahlprozedere nicht auskenne entstehen aus der Situation nun folgende Fragen für mich, die Ihr mir evtl. beantworten könnt. Im Netz habe ich keine ausreichenden Antworten gefunden. Die Forensuche war für mich auch nicht erfolg-reich. 1. Wie läuft die Wahl überhaupt ab? (ist eine gewisse Mehrheit gefordert, etc…) 2. Was ist wenn z.B. die Hälfte der Einheit gegen diesen Kameraden stimmt bzw was ist mit den Enthaltungen? 3. Was wäre, wenn der Kandidat, nachdem er merkt, dass er von Teilen der Mannschaft nicht gewollt ist, eine mögliche Wahl nicht annimmt? Wird dann ggfls ein vorübergehender Einheitsführer (ggfls extern, sprich z.B aus der Nachbarwehr oder seitens der BF?) bestimmt? Anmerkungen der Redaktion: bezieht sich auf NRW | ||||
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