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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichten einer Pflichtfeuerwehr ?? | 6 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 564560 | ||
Datum | 17.06.2009 18:55 MSG-Nr: [ 564560 ] | 5860 x gelesen | ||
Hallo Forum wieder ein mal wie in vielen anderen Diskussionen, auch hier im Forum, gings es vor kurzem in meinem Bekanntenkreis um die Tagesalarmbereitschaft von Feuerwehren. Auslöser war ein Einsatz an einem normalen Werktagmorgen zu dem eine glücklicherweise stattliche Zahl von Einsatzkräften erschienen war. Ausgehend von einer BMA Alarmierung ergab sich dann ein bestätigter Brand mit immerhin insgesammt knapp 4 Stündiger Einsatzdauer ( mit Aufrüsten und Allem drum und Dran ) . Wieder im Geschäft zurück fragte mich ein Kollege ob ich denn wirklich immer zu einem Einsatz ausrücken muss und was denn passieren würde wenn ich mal nicht gehe. Nun muss ich sagen das ich in der glücklichen Lage bin das meine Geschäftsleitung hinter meiner Feuerwehraktivität steht und mich somit meistens zu Einsätzen während der Arbeitszeit problemlos freistellt. Was aber passiert wenn es mal noch weniger bzw ZU WENIG Arbeitgeber gibt die einen so einfach gehen lassen. Im Bereich der Feuerwehr gibt es dann wenn sich nicht mehr genügend Leute zum Dienst finden ja eine Pflichtfeuerwehr gilt dies auch dann wenn es nicht mehr genügend Leute gibt die während der Arbeistzeit kommen "dürfen", wer würde in einer Pflichtfeuerwehr verpflichtet und vor Allem was passsiert mit diesen Leuten im Alarmfall MUSS der Arbeitgeber Sie dann freistellen ( ich weis er müsste es auch schon jetzt aber ich weis wo ich mein Geld verdiene und in der heutigen Zeit ..... usw usw. ) Aber in diesem speziellen Fall der Pflichtfeuerwehr wie ist es dann mit der Freistellung. bzw welche Konsequenzen drohen 1. ) dem verpflichteten Angehörigen und 2.) dessen Arbeitgeber wenn er sie nicht freistellt ? Bin neugierig MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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