Hallo zusammen,
ein Urteil des LG Dortmund aus März 2009 konkretisiert die Pflichten des Verkehrsteilnehmer zum Schaffen der freien Bahn gemäß § 38 I StVO wie folgt:
Der Verkehrsteilnehmer hat nach Ermöglichung der "freien Bahn" durch Einnahme einer neutralen Position so lange in dieser zu warten, bis eine künftige Störung des Fahrweges des Einsatzfahrzeugs durch ihn ausgeschlossen ist. Wenn er die eingenommene Position zu früh verlässt, um dem Einsatzfahrer eine vermeintlich bessere Fahrlinie zu ermöglichen kommt im Falle einer hierdurch entstandenen Kollision mit dem Einsatzfahrzeug die alleinige Haftung des Verkehrsteilnehmers in Betracht.
Quelle: Adajur-Newsletter des ADAC
Dass das Verhalten der Verkehrsteilnehmer in der Praxis leider oft anders ist, kennt denke ich jeder Einsatzfahrer.
Gruß
Katja
"Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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