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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 565303 | ||
Datum | 22.06.2009 11:15 MSG-Nr: [ 565303 ] | 122391 x gelesen | ||
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Moin. Mensch Ulrich, so pragmatisch kenne ich dich ja garnicht ;-). Aber du hast recht, mit 17 darf ich die Ausbildung zum Krankenpfleger beginnen. Die Ausbildung zum RS ist garnicht reglementiert, außer daß der dafür notwendige EH-Schein i.d.R. erst mit 16 gemacht werden kann. Ich hatte meinen mit 11 ! Bisher hat also immer der gesunde Menschenverstand ausgereicht um zu entscheiden wer schon reif genug ist und wer nicht. Warum soll auf einmal alles anders sein. Bei uns kommen die U18 FA nicht mit auf den Erstangreifer und auch nicht unbedingt auf das 2te Fahrzeug, wenn es sich nicht gerade um einen Lauben oder Flächenbrand handelt. Das wissen alle FA, auch die Jugendlichen selber und sie halten sich erstaunlich gut daran. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | ||||
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