Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Fahrzeugzulassung als So-KFZ seit 29.04.2009? (EG-FGV) | 14 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 565315 |
Datum | 22.06.2009 12:53 MSG-Nr: [ 565315 ] | 7687 x gelesen |
Katastrophenschutz
Hallo,
wer hat seit 29.04.2009 ein Neufahrzeug (!) für Fw oder KatS zugelassen (oder das versucht) und wurde von der Zulassungsstelle auch (bzw. welche) Form der Genehmigung nach der neuen EG-FGV verlangt?
Aktueller Stand hier wäre die Forderung nach einer Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV.
(Die Diskussion der Anwendungsbereiche der EG-FGV die in
§ 3 EG-FGV genannt sind, war bisher nicht hilfreich, weil aus dem Satz "Die Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nach der Richtlinie 2007/46/EG kann für folgende Fahrzeuge erteilt werden:
...
2. Fahrzeuge, die für den Einsatz durch die Streitkräfte, den Katastrophenschutz, die Feuerwehr und die Ordnungskräfte konstruiert und gebaut sind,..."
alles mögliche zu interpretieren wäre...
(Kann = muss nicht, kann/darf aber verlangt werden
Kann = entweder Typ- oder Einzelgenehmigung
- aber wer legt das dann jeweils fest?)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 22.06.2009 12:53 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |