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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrausfahrt UVV und Parkverbote | 3 Beiträge | ||
Autor | Hein8z B8., Stuttgart / Baden-Württemberg | 566529 | ||
Datum | 27.06.2009 17:32 MSG-Nr: [ 566529 ] | 5848 x gelesen | ||
Hallo, um unser Feuerwehrhaus gibt es seit längerem Parkraumschwierigkeiten. So ist Bspw. gegenüber der Fahrzeughalle, kein Parkverbot eingezeichnet oder ausgeschildert. Die Folge: es wird mal 'eben' geparkt um auszuladen oder im schlimmsten Fall richtig zu parken. Ein ausrücken ist dann nicht möglich. Gibt es hierzu einen Gesetzestext der genau dies verbietet..? Bei vielen Feuerwehren gibt es ja extra 'Feuerwehrstellplätze' an der öffentlichen Straße, die dann als solches gekennzeichnet sind. Gibt es hierzu auch Vorschriften oder gibt es da lediglich die Empfehlung der Unfallkassen ? Gibt es außerdem noch Vorschriften oder Gesetze, die speziell für 'Feuerwehrparkplätze' in einem 'Übungshof' gelten? Denn dieser (Übungs) Hof ist oft durch Nachbarn oder andere Parker zugestellt.... Auch hier die Frage, die Mindestzahl der Parkplätze für eine Feuerwehr ist wiederum nur eine Empfehlung..? Bin für Hinweise und Gesetze dankbar! | ||||
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