Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 566847 |
Datum | 28.06.2009 14:50 MSG-Nr: [ 566847 ] | 15786 x gelesen |
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
Einsatzleiter
Tach,
was ist eigentlich Dein Problem, irgendwie klingen Deine gesamten Äußerungen zu dem Thema ziemlich "gereizt"?
Bist Du evtl. zum GH gekommen und dann rückte, ggf. aufgrund eines Anrufs, gar nichts mehr aus? (Am Rande: Das wäre hier 1, 2 bis X Mal in der Woche der Fall...). Siehe - geschrieben von Martin Kaiser:
... stellt sich die Frage was das in der Praxis bringt, außer, daß die "Motivation" der Einsatzkräfte nachläßt.
Oder geht es Dir darum, daß die Feuerwehr gar nicht mehr alalrmiert wurde, da der Anruf so schnell kam, daß der Disponent gar nicht mehr auslösen konnte?
Ich vermute mal den ersten Fall, Leitstelle: "Rückruf erhalten, Sie brauchen nicht mehr auszurücken." ?
Daß dies nur die Feuerwehr festellt und sonst keiner ist klar und nicht die Frage.
Na ja... Staub, (Wasser-) Dampf, Bauarbeiten, Melder mit Stapler abgefahren - was kann da der Hausmeister (der ja hier als Sammelbegriff eingeführt wurde ;-) ) nicht erkennen, resp.:
Daher ist für mich die richtige Qualifikation eine Führungskraft -eigentlich ein ZF-, der lernt das auf dem Lehrgang in Bruchsal, der entscheidet
Was genau lernt man in Bruchsal so tolles, was einen so viel qulifizierter über ein vom Bagger durchtrenntes Kabel oder durch zu schnelles Fegen aufgewirbelten Staub urteilen läßt!?
Der EL der Feuerwehr kann dann entsprechend der Rückmeldung (und seiner Bewertung der "Qualität" derselben) entscheiden, ob nur noch er (zum Zurückstellen), zusätzlich die "kleine Mannschaft" oder doch das volle Programm durchrollt. Wie eingangs gefragt: Wo ist das Problem?
Gruß
Daniel
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