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Thema | BbdF (Butter bei die Fische): Ausrückeordnung Autobahn | 64 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 566852 |
Datum | 28.06.2009 15:01 MSG-Nr: [ 566852 ] | 19858 x gelesen |
Feuerwehr
Technische Hilfeleistung
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Vorausrüstwagen
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Dirk BrokatzkyIch gehe einmal davon aus, dass diese Einheiten dort eingesetzt werden wo a) keine FW direkt zuständig ist oder eben austattungsmäßig "unterbesetzt" sind, oder Irre ich da?
Du irrst.
Die sogenannte "Technische Hilfe auf Verkehrswegen" (THV) ist eine sagen wir mal unfreundlich "historische Altlast" (und nein liebe THWler, ich mag Euch wirklich ;-) ).
Seine Wurzeln hat es im Umfeld der Olympischen Sommerspiele 1972 in München. Damals wurde erkannt, daß bereits geringe Störungen auf den Bundesautobahnen als Zubringer zu den Wettkampfstätten erhebliche Auswirkungen haben und daß es darum geht, den Verkehrsfluß in Gang zu halten.
Ferner war damals die Ausstattung der Feuerwehren für THL in der Fläche nicht so ausgeprägt wie heute.
Also hat damals das bayrische innenministerium das THW dazu eingesetzt, jedwede Art von Verkehrsstörungen auf den BAB während der Spiele schnellstmöglichst zu beseitigen.
Die Spiele sind nun lange rum, das THW ist immer noch auf der BAB und das nicht nur in Bayern. i.d.R. an Tagen mit erhöhtem Reiseaufkommen (z.B. Ferienwochenenden).
Auf die Alarmierung der örtlich zuständigen oder in anderen Bundesländern per Erlaß ("Stichwort Autobahnfeuerwehren") dafür für zuständig erklärten Feuerwehren, deren Einsatz und deren Zuständigkeit hat dies keinen Einfluß. Diese sind weiterhin bei Einsätzen nach dem jeweiligen Feuerwehrgesetz zu alarmieren, sind zuständg, haben die Einsatzleitung,...
Im Wesentlichen übernehmen die THV-Kräfte Aufgaben die eigentlich durch die Autobahnpolizei (Stichwort Stauabsicherung), die Autobahnmeisterei über Bereitschaftsdienste oder Wochenenddienste (Stichworte Absicherung, Beseitigung von Hindernissen, Reinigung der Verkehrsflächen) oder privaten Unternehmen (Bergungsaufgaben z.B. von Ladung, Entfernen von Fahrzeugen von Verkehrsflächen) wäre.
So sind alle Beteiligten irgend wie glücklich. Bei der AB-Pol spart man Personal, bei der AB-Meisterei spart man Personal oder Bereitschaftsvergütungen und beim THW hat man was für die Statistik oder die HP und die Feuerwehren müssen nicht am WoE wegen unwichtigem Kleinkram oder als Lückenbüßer für Sparmaßnahmen anderer Dienststellen auf die BAB alarmiert werden... ;-)
Daß die THV-Dienste keine Aufgaben der Feuerwehr in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr übernehmen können erkennt man schon daran, daß diese Dienste nicht 24 Stunden am Tag / 7 Tage die Woche geleistet werden, sondern eben nur an bestimmten Tagen. Und an den anderen Tagen muß ja die Rettung auch sicher gestellt werden --> Die Feuerwehr macht das immer. Auch wenn an dem Tag zufällig ein THV-Dienst vor Ort sein sollte.
Dazu kommt, daß der Einsatz mit THV-Kombi oder GKW ohne Feuerwehr fachlich von der Qualität eben dem Einsatz eines VRW oder eines RW (ggf. mit MTW) als Erstfahrzeug/ einziges Fahrzeug bei der Feuerwehr entsprechen würde, also alles andere als Stand der Technik ist.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 28.06.2009 10:34 |
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Thom7as 7W., Bad Rappenau Ausrückeordnung Autobahn |
| 28.06.2009 11:09 |
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Jan 7S., Wallenhorst |
| 28.06.2009 11:48 |
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Chri7sti7an 7M., Maintal |
| 28.06.2009 12:13 |
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., Dortmund |
| 28.06.2009 13:54 |
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Dani7el 7R., Peine |
| 28.06.2009 14:48 |
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., Dortmund |
| 28.06.2009 16:04 |
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Dani7el 7R., Peine |
| 28.06.2009 20:18 |
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., Dortmund |
| 29.06.2009 08:25 |
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Fabi7an 7K., Ingolstadt / Rheinhausen |
| 29.06.2009 08:58 |
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., Dortmund | |