Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | BMA, Fehlalarm, Mitteilungspflicht der Leitstelle an die Feuerwehr ? | 58 Beiträge |
Autor | Thom8as 8W., Bad Rappenau / BaWü | 566909 |
Datum | 28.06.2009 19:08 MSG-Nr: [ 566909 ] | 15473 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Löschzug:
Taktische Einheit der Feuerwehr. (siehe FwDV3, früher auch FwDV 5)
Geschrieben von Hanswerner KöglerNa ja die statistische Wirklichkeit kann diesen Lehrsatz aber noch lange nicht bestätigen. So lange muß er wohl in die Hirne gepredigt werden, damit zumindest ein Teil daran glaubt.
Ich behaupte mal, dass bei 90% unserer BMA Alarme, die Rauchmelder nur Ihre Arbeit verrichtet haben. Leider können diese eben Bohrstaub o.ä. noch nicht von Brandrauch unterscheiden.
Und auf der anderen Seite, BMA Fehlalarme werden bei uns Pauschal abgerechnet, also ist der Löschzug bei Alarmierung dann auch bezahlt.
Und wenn unser "Kunde" für einen LZ zahlt, dann soll er Ihn auch kriegen ;-)
Schönen Abend noch!
Mein Beitrag und meine Meinung...
Wer Feuer bekämpfen will muß es verstehen!
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