Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Fahrerlaubnis für 3,5t mit Anhänger (war:Petition | 28 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 567714 |
Datum | 02.07.2009 15:38 MSG-Nr: [ 567714 ] | 11355 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Mahlzeit!
Geschrieben von Patrick WeegenDa brauchts noch nicht mal ein Fahrzeug in der > 3,5 t Klasse. Da reicht schon unser MTF auf Fiat Ducato mit 3,5 t zgG.
Weil der 3,5-Tonner hier gerade auf den Tisch kommt, fällt mir nochmal die (schon nicht mehr ganz neue) Frage ein:
Bei vielen Fahrzeugen ist für den Anhängerbetrieb eine höhere zGM vorgesehen (um bei vollbeladenem Fahrzeug noch die Stützlast aufnehmen zu können). Bei den meisten Fahrzeugen sicherlich kein Problem, aber einen 3,5-Tonner hebt es mit um 100 kg erhöhter zGM über die Grenze für die FE der Klasse B! Beispiele wären der aktuelle Sprinter/Crafter.
Auf den ersten (und auch zweiten) Blick benötigt man also für den so zum 3,6-Tonner mutierten eigentlich-3,5-Tonner mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1, auch wenn man nur einen winzigen 200-kg-Anhänger mitführt.
Hat sich mit dieser Problematik eigentlich schon mal jemand beschäftigt?
Immerhin geht es hier im Zweifelsfall um den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, und zwar sowohl für den Fahrer als auch für den "Anordnenden"!
Gruß,
Henning
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