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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Pflichtaufgaben (war: Wie weit muß Wasser... | 6 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 568299 | ||
Datum | 05.07.2009 22:48 MSG-Nr: [ 568299 ] | 6539 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Wolfgang Mohr Grundsätzlich ist kellerauspumpen eine freiwillige Zusatzleistung, die kostenpflichtig ist. Was spricht gegen das Vorliegen eines Unglücksfalles, wenn ein Keller plötzlich mit Wasser vollläuft? Geschrieben von Wolfgang Mohr Ausnahmen sind lediglich solche Unwetter"katastrophen". und was ändert sich da für den einzelnen Einsatz, wenn es mehrere bis viele davon gleichzeitig gibt? Gruß, Henning | ||||
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