Rubrik | Einsatz |
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Thema | Hilfeleistungspflicht auf Alarmfahrt war:So nicht! Fahrzeugbrand oh... | 16 Beiträge |
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 568840 |
Datum | 08.07.2009 13:11 MSG-Nr: [ 568840 ] | 6763 x gelesen |
1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Löschgruppenfahrzeug
Verkehrsunfall
Hallo!
Geschrieben von Lars TiedemannKönnte nämlich sein, daß man sich dann wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten muß...
Wie sieht das eigentlich aus, wenn ich auf anfahrt zum Gerätehaus bin und an der Einsatzstelle vorbei komme?
Wobei man hier unterscheiden muss:
a) alleine im Privat PKW
b) alleine in einem Führungs- oder Transportfahrzeug (z.B. Kdow, MTF, GW-Transport)
c) alleine mit LF (rückt laut AAO bei dem Stichwort als erstes aus bzw. ist sogar einziges LF am Standort)
Ich denke mal im Fall c) ist klar, dass ich erstmal Manschaft holen fahre, da wird mir sicherlich keiner nen Strik draus drehen.
Aber wie sieht es in den anderen beiden Fällen aus? Als Einsatz nehmen wir mal einen VU mit eingeklemter Person.
Gruß Patrick
Das war meine Meinung
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| 08.07.2009 12:20 |
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Lars7 T.7, Oerel So nicht! Fahrzeugbrand ohne PSa gelöscht |
| 08.07.2009 13:11 |
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Patr7ick7 W.7, Albstadt |
| 08.07.2009 13:19 |
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Udo 7B., Aichhalden | |