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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verfplichtung beim Ehrenamt im Gegenzug für Führerschein rechtswidrig? | 29 Beiträge | ||
Autor | Kai 8R., RBK - NRW / nrw | 569871 | ||
Datum | 13.07.2009 16:57 MSG-Nr: [ 569871 ] | 11199 x gelesen | ||
Guten tag, Ich habe mal eine Frage. Wenn ich bei einer ehrenamtlichen Organisation den Führerschein C gemacht habe , hieß es damals ich müsste mich für 6 Jahre verpflichten, finde aber nix schriftliches darüber. Wenn ich vor Ablauf dieser Zeit umziehe und mich dadurch in einer anderen ehrenamtlichen Organisation einfinde, muss ich den Führerschein zurückzahlen ??? Gab's da nicht mal ein Rechtsspruch das dies nicht gemacht werden darf? Danke für Antworten. lg | ||||
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