Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gruppenführer gewält oder bestimmt. | 19 Beiträge |
Autor | Bori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz | 570995 |
Datum | 19.07.2009 13:03 MSG-Nr: [ 570995 ] | 5441 x gelesen |
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
Die Führung entscheidet im Gespräch mit der Mannschaft wer auf die LFKS geht. Derjenige wird nach bestandenem GF-Lehrgang durch den Bürgermeister zum Gruppenführer ernannt, genauso wie nach ZF-Lehrgang oder bei der Ernennung zum Wehrführer (Löschgruppenführer).
So jedenfalls in RLP.
Man wird auch beim Eintritt in die Fw per Handschlag durch den Bürgermeister verpflichtet.
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