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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Zulassung Bootsanhänger | 9 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 W.8, Hofheim/Ried / Hessen | 572632 | ||
Datum | 27.07.2009 13:45 MSG-Nr: [ 572632 ] | 6280 x gelesen | ||
Hallo! Meines Wissens sind Anhänger für Feuerlöschzwecke Zulassungsfrei.... Gilt dies auch für Trailer von Feuerwehrbooten? (Die Ausnahmegenehmigung für Anhänger aus BaWü ist bekannt.) Gibt es ein analoges Verfahren auch für Hessen? Wie läuft dann die Kennzeichnung? Eine Betriebserlaubniss für den Anhänger (§21 StVZO für zulassungsfreie Fahrezeuge) liegt vor. Vieleich kann mir ja jemand helfen! :-) gruss Dirk | ||||
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