Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Additionsverfahren , war: Markierung Atemschutzüberwachung bzw. ... | 7 Beiträge |
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 573420 |
Datum | 31.07.2009 17:38 MSG-Nr: [ 573420 ] | 4029 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Sven KoopmannIch kenne die Problematik, dass viele Wehren alarmiert werden müssen, um genügend AGT zu haben.
Allerdings darf dies nicht zu einer zentralen Atemschutzüberwachung führen und muss scharf von einer zentralen Atemschutzlogistik/ einem zentralen Atemschutzsammelplatz getrennt werden.
Die Probleme bei einem Unterstellungswechsel vom Atemschutzsammelplatz zu einem neuen Gruppenführer und die daraus erwachsenden Führungsprobleme (siehe Tübingen) muss ich hoffentlich nicht erwähnen.
Diesen Punkt finde ich durchaus interessanter als Strandfeeling an der Einsatzstelle.
Wo liegen hier mögliche Lösungen im Rahmen des Einsatzablaufes bzw. Organisation, von personellen bzw. gesundheitstauglichen Gründen mal abgesehen.
a) Wie organisiere ich (im vorraus) Einsätze zum Beispiel: Brand eines normalen 1-2 Famileinhauses, wenn ich aus Gründen der AGT-verfügbarkeit, 3-4 Wehren alarmiere um dann je Fahrzeug durchschnittlich 2 AGT = 1 Trupp zu erhalten, mal angenommen 6 Trupps..
b) Anderer Fall, ich habe 4 AGT dabei, einer in dem Abschnitt tätigen GF hat gerade den 1. seiner 2 arbeitenden Trupps verbraucht. Nun ist die Frage unterstellen eines Trupps der Nachbarwehr, oder... GF neu einarbeiten?
Gruß Sven
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