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Tragkraftspitzenanhänger
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Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-
Zulassungsverordnung - FZV)
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaZulassungspflicht für TSA in Bayern?10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW575014
Datum09.08.2009 14:46      MSG-Nr: [ 575014 ]2933 x gelesen
Infos:
  • 09.08.09 Gesetzliche Regelung für FW-Anhänger

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von Christoph RaabWir sind eine FF in einer Stadt mit stützpunktwehr und 8 Ortsteilwehren, davon 6x mit TSA.
    Problem ist jetzt, dass die (zulassungsfreien) Anhänger bisweilen auch von landwirtschaftl.
    Zugmaschinen gezogen werden, die bedeutend schneller als 20 km/h, nämlich ca. 40 km/h
    fahren können.
    Aufgrund dessen möchte die Kommune jetzt die TSA zulassen,


    Die Zulassungsfreiheit von "Anhängern für Feuerlöschzwecke" ergibt sich (seit gut 2 Jahren) aus §3(2) Nr. 2 g der FZV. Nach §4(1) ist jedoch eine Betriebserlaubnis erforderlich (Der entsprechende Nachweis muss nicht mitgeführt werden, aber man sollte schon wissen wo er ist, um ihn ggf. vorweisen zu können). Beides ist unabhängig von der Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug bewegt werden soll.

    Weiterhin muss der Anhänger gem. §10(8) ein Kennzeichen führen, was der Halter des Zugfahrzeuges (!) für eines seiner Fahrzeuge führen darf. (Früher musste das Kennzeichen des konkret vorgespannten Zugfahrzeuges wiederholt werden, das ist jetzt nicht mehr der Fall!)

    Auch das gilt unabhängig von der Geschwindigkeit, aber natürlich dann nicht, wenn der Anhänger ein eigenes Kennzeichen hat (sprich: zugelassen ist).

    Aufgrund dessen möchte die Kommune jetzt die TSA zulassen,

    §3 Absatz 3 FZV ermöglicht es immer, ein entsprechendes Fahrzeug (hier: Anhänger) auf Wunsch des Halter freiwillig zuzulassen.

    Auch wenn ich die Begründung über die Geschwindigkeit nicht nachvollziehen kann:
    Ich halte es für eine gute Idee, den Anhänger zuzulassen. Schon alleine, um die Kennzeichen-Problematik zu umgehen.

    Geschrieben von Christoph Raabwas wiederum auch eine
    Hauptuntersuchung zur Folge hätte.


    Auch eine regelmässige technische Überwachung ist nicht ubedingt das schlechteste. Wenn es sich um einen ungebremsten Anhänger handelt, reden wir hier von Kosten in der Größenordnung von rund 25EUR alle zwei Jahre, bei einem gebremsten Anhänger knapp 40 EUR. Das ist es doch im Grunde genommen wert?

    Geschrieben von Christoph RaabWie wird diese Problematik andernorts gehandhabt?

    Bei uns sind bzw.waren IIRC auch die reinen Lösch-Anhänger eigenständig zugelassen. Auch, wenn sie nur von Dienst-Kfz gezogen werden.

    Gruß,
    Henning



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     09.08.2009 09:27 Chri7sto7ph 7 R.7, Mainburg
     09.08.2009 10:17 ., Kirchheim unter Teck
     09.08.2009 10:44 Benj7ami7n B7., Langweiler
     09.08.2009 11:42 Olaf7 S.7, Hirschberg
     09.08.2009 12:54 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.08.2009 14:46 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.08.2009 14:50 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.08.2009 15:15 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     09.08.2009 14:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     12.08.2009 15:26 Thom7as 7H., Dornstadt

    0.455


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