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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Entpflichtung nach 30 Jahren | 51 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 575460 | ||
Datum | 11.08.2009 22:49 MSG-Nr: [ 575460 ] | 11199 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe Kleich Nur als Anmerkung: War bis 30.04.09 Stellvertretender STBM und wurde "aus beruflichen Gründen entpflichtet" Einer geregelten Arbeit nachzugehen ist für den dienst in der FFW also nicht unbedingt von Vorteil! Ja wie jetzt?! Du wurdest auf deinen Wunsch aus beruflichen Gründen entpflichtet oder wurdest du vom Bürgermeister aus wegen beruflicher Abwesenheit entpflichtet? Geschrieben von Uwe Kleich die begründung damals war: Am Wochenende gibt es in der Feuerwehr nichts zu tun ! Und ich muss leider von Mo.-Fr. LKW fahren. Also wurdest du nicht auf eigenen Wunsch entpflichtet?! MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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