Rubrik | Atemschutz |
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Thema | AGW - Nachschulung? | 29 Beiträge |
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 575704 |
Datum | 13.08.2009 12:13 MSG-Nr: [ 575704 ] | 7549 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Hallo,
mit Interesse habe ich die Beiträge zu diesem Thema gelesen.
Was mich wundert ist, dass die Gültigkeitsdauern der Gerätewartunterweisungen meines Wissens nach von Hersteller zu Hersteller variieren, warum auch immer.
Aber was Fakt ist, auf meiner Urkunde der Fa. Auer steht die Gültigkeitsdauer relativ auffällig geschrieben für jeden ersichtlich drauf.
Und sollte es mal, ich gönne es keinem ein Unfall mit einem PA geben und dem Mann mit der schwarzen Robe fällt diese Urkunde mit abgelaufenem Datum in die Hände, ich weiss nicht, was für den wichtiger ist, dass in der FWDV7 keine Nachschulung gefordert wird, oder aber der Hinweis des Herstellers, dass die Unterweisung nach einigen Jahren zu wiederholen ist?
Ich würde da lieber in den suren Apfel beißen und die Wiederholungsunterweisungen einhalten.
Gruß Markus
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| 12.08.2009 08:48 |
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., Berlin |
| 12.08.2009 10:02 |
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Fran7k K7., Albstadt |
| 12.08.2009 10:06 |
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., Berlin |
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Bach7 R.7, Weitolshausen |
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