Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Antwort auf Leserbrief 'Mit Martinshorn durch ganz D.' | 42 Beiträge |
Autor | Nico8 S.8, Reppenstedt / Niedersachsen | 576235 |
Datum | 15.08.2009 16:49 MSG-Nr: [ 576235 ] | 16191 x gelesen |
Infos: | 16.08.09 FAQ: Sonder- und Wegerechte
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Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Guten Tag,
in einer hiesigen Zeitung ist heute ein Leserbrief aufgetaucht, der mich stützig und irgendwie wütend gemacht hat.. Ich will euch diesen auch nicht vorbehalten:
Ich bewundere die Brandschützer der Freiwilligen Feuerwehren und deren Arbeit. Aber: Gilt die StVO nicht für die Freiwilligen?
Als am Sonntag die Feuerwehr D. vond der Wache (XX-Str.) zur M. fuhr, fuhren die Einzsatzwagen ohne Unterbrechung mit Martinshorn. obwohl weder vor noch hinter dem Einsatzwagen ein Pkw zu sehen war.
Ich wohne in der XX-Str. und dieses Gebaren nervt schon lange. Es ist doch ausreichend, wenn hundert Meter vor der Einmündung in die XY-Str. das Martinshorn eingeschaltet wird, um den Querverkehr zu warnen.
Die o. g. Methode (mit Martinshorn durch ganz D.) wird übrigens zu jeder Tages- und Nachtzeit angewendet. Es gibt in der StVO Vorschriften über die Nutzung von Martinshorn und Blaulicht, an die sich auch die Freiwilligen zu halten haben.
Was kann man auf so einen Leserbrief antworten?
Nach meinem Wissenstand, macht die Feuerwehr doch alles richtig, da sie doch Sonderrechte nur mit Martinshorn und Blaulicht haben, oder!??
Alles meine PERSÖNLICHE Meinung und nicht die Meinung meiner Kameraden oder ihrer Angehörigen oder der Angehörigen der Angehörigen!
Ich äußere hier meine eigene Meinung und nicht die Meinung der FF Reppenstedt
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| 15.08.2009 16:49 |
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Nico7 S.7, Reppenstedt | |