Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Umzug als angehöriger einer FF in ein anderes Bundesland | 25 Beiträge |
Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 576509 |
Datum | 16.08.2009 22:24 MSG-Nr: [ 576509 ] | 8858 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Julian Holsing
Theoretisch müsste sich Brandmeister Karlchen Müller als GF auf ein beliebiges HLF20/16 in Deutschland setzten können. Dann sollte ihm die Beladung durch die Norm klar sein, das Personal sollte entsprechend seiner Qualifikation auf den Plätzen sitzen und für die Anfahrt gibt es Straßenkarten und die Leitstelle.
Naja, da gibt es aber auch die örtlichen Geflogenheiten.
Ging mir so.
Wie kann ich als FF'er die BF abbestellen und am Ende muß der Einsatzbericht durch die FF-Abtl. geschrieben werden ...
Als "normaler Löschknecht" sollte es nach ein paar Übungsdiensten gehen. Als "Führungskraft" sollte man dann schon hier und da tiefer reinschnuppern, wie's gehandhabt wird ...
Gruß
Jörg
Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.
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