Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Erstellen von FwDV und Beladelisten Fahrzeug | 25 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576565 |
Datum | 17.08.2009 11:27 MSG-Nr: [ 576565 ] | 7766 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehrdienstvorschrift
Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Feuerwehrdienstvorschrift
Hallo Kameraden,
wer ist für Erstellung von FwDV zuständig bzw. ab wann treten diese dann auch in Kraft bzw. wer kann/darf Vorschläge für Änderungen unterbreiten und an welche Stellen sind diese zu richten???
Meine Frage zielt nur darauf ab, wenn z.B. in den FwDV vorgeschrieben sind :
"Trupps rüsten sich mit Handscheinwerfer aus, Melder und GF rüstet sich mit Handscheinwerfer aus ......"-
woher sollen die FA dieses nehmen wenn laut Beladeliste hier TSF-W Beladung ja bekanntlich für Gruppe nur insgesamt 4 Handlampen verlastet sind???
Entweder man müsste die DIN so ändern das halt die Beladung stimmig mit den FwDV ist oder eben die FwDV ändern das es mit der DIN passt.
Wie kann oder soll ich nun während der Ausbildung auf Standort-oder Kreisebene jungen Kameraden erklären das sie sich hier jetzt quasi regelkonform ausrüsten müssen???
Die Fragen kommen ja auch von den Kameraden,wieso haben wir nur 4 Lampen auf dem Auto, sollen aber als Gruppe gem. FwDV damit arbeiten....was soll ich als Ausbilder dazu sagen????
Hoffe ihr könnt mir paar Antworten geben!
MkG
Lars
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| 17.08.2009 11:27 |
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Lars7 B.7, Zwinge | |