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Thema | Defektes Feuerwehrauto und Gemeinde macht nichts!!! | 9 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 577173 | ||
Datum | 19.08.2009 23:15 MSG-Nr: [ 577173 ] | 4311 x gelesen | ||
Hallo! Wenn die Fehlerbeschreibung _wirklich_ so stimmt, ist es ziemlich einfach. (allerdings klingt die Fehlerbeschreibung etwas unvollständig) Ob jetzt nach UVV oder nach Straßenverkehrsrecht: Das Fahrzeug ist unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu ist (völlig unabhängig von der Hierachie) derjenige verpflichtet, der von dem Mangel erfährt. Danach natürlich die notwendigen Meldungen auf dem Dienstweg machen (und zwar schriftlich, der Nachweisbarkeit halber). Sollten die Verantwortlichen immer noch den Weiterbetrieb des Fahrzeuges anordnen (auch das würde ich unbedingt schriftlich verlangen!), könnte im nächsten verkehrsrechtlichen Schritt die Zulassungsstelle informiert werden (die müsste nach §5FZV tätig werden). Im nächsten dienstrechtlichen Schritt müsste der entsprechende Vorgesetzte informiert werden (innerhalb der Gemeinde wird das im Zweifel der Bürgermeister sein). ahja, und: das Fahrzeug sollte dann auch _wirklich_ nicht mehr genutzt werden. Auch, wenn das eine zeitweise Abstinenz vom Hobby Feuerwehr bedeutet. Letztendlich trägt der Fahrer des Fahrzeugs ja auch die Verantwortung für die Folgen der Fahrt. Gruß, Henning | ||||
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