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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzkräfte Feuerwehr / HiOs | 44 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 577643 | ||
Datum | 22.08.2009 20:16 MSG-Nr: [ 577643 ] | 13935 x gelesen | ||
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Geschrieben von Alexander Rosenthal Aber das ist wie gesagt so weit ich weiß ein ausschliesslich bayerisches Problem ... in (ich glaube) allen anderen Ländern gibt es entsprechende rechtliche Grundlagen, die sicherstellen, dass ein ehrenamtlicher HiOrg-Helfer, der tagsüber von der Arbeit aus im Rahmen einer SEG o.ö. zum Busunfall auf die Autobahn fährt, auch Kündigungsschutz geniesst und sein Arbeitgeber Verdienstausfall erhält. Für Ba-Wü steht dafür nichts im Rettungsdienstgesetz und das KatSG ist nicht zutreffend. Ich vermute, daß dieses Problem in den meisten Flächen-Bundeslädern besteht. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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