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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterstützung des Rettungsdienstes bei übergewichtigen Personen | 3 Beiträge | ||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 578401 | ||
Datum | 26.08.2009 16:24 MSG-Nr: [ 578401 ] | 4447 x gelesen | ||
Sehr geehrte Damen und Herren! Es häufen sich die Fälle, dass die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, um beim Transport von übergewichtigen Personen zu unterstützen (Tragehilfe). Dabei handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Dienstleistung der Feuerwehr, die grundsätzlich kostenpflichtig ist. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich drei Fragen, die ich gerne beantwortet hätte: 1. Welche Feuerwehr verlangt Kostenersatz für eine Tragehilfe? 2. Wer bekommt in diesen Fällen die Rechnung? Der anfordernde Rettungsdienst oder die Krankenkasse der übergewichtigen Person? 3. Gibt es Krankenkassen, die die Rechnung der Feuerwehr akzeptieren und bezahlen? Bitte nur kurze und knappe Antworten. Vielen Dank und schöne Grüße aus Ostfriesland Bernd Lenz | ||||
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