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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterstützung des Rettungsdienstes bei übergewichtigen Personen3 Beiträge
AutorBern8d L8., Emden / Niedersachsen578401
Datum26.08.2009 16:24      MSG-Nr: [ 578401 ]4447 x gelesen

Sehr geehrte Damen und Herren!

Es häufen sich die Fälle, dass die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, um beim Transport von übergewichtigen Personen zu unterstützen (Tragehilfe). Dabei handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Dienstleistung der Feuerwehr, die grundsätzlich kostenpflichtig ist. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich drei Fragen, die ich gerne beantwortet hätte:

1. Welche Feuerwehr verlangt Kostenersatz für eine Tragehilfe?
2. Wer bekommt in diesen Fällen die Rechnung? Der anfordernde Rettungsdienst oder die Krankenkasse der übergewichtigen Person?
3. Gibt es Krankenkassen, die die Rechnung der Feuerwehr akzeptieren und bezahlen?

Bitte nur kurze und knappe Antworten.

Vielen Dank und schöne Grüße aus Ostfriesland

Bernd Lenz



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 26.08.2009 16:24 Bern7d L7., Emden
 26.08.2009 20:26 Alex7and7er 7 R.7, Hof
 26.08.2009 22:53 Jan 7O., Trennewurth

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