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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Wie viel ist zu viel? (war: Finanzkrise) | 35 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582768 | |||
Datum | 16.09.2009 13:49 MSG-Nr: [ 582768 ] | 13774 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick Weegen Außerdem Arbeitgeber, der irgendwann blöde Fragen stellt, wird es den Kameraden auch selber zu blöd, wenn sie ständig zum Alarm müssen, die nur Kleinigkeiten sind (Ölspuren, Türöffnungen, ...). Wo wir dann wieder bei der grundsätzlichen Frage wären wie viele Einsätze eine Ehrenamtlicher (hü) eigentlich "so nebenbei" bewältigen kann. In einigen Wehren stönt man bereits über 10-20 Einsätze, in anderen Wehren kommt man als FA-EA (hü) bereits locker auf 100-150 pro Jahr. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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