Hallo,
Geschrieben von Bernd WeissNun, so unrecht hatten die Mitglieder des Luftfahrtvereins doch nicht. Bei Flugunfällen, bei denen Menschen zu Schaden kamen, ist die Absturzstelle nicht zu verändern bis die BFU oder ein Vertreter erscheint. Selbst die Bergung von Leichen soll solange unterbleiben.
... Beseitigung von gegenwärtigen Gefahren für Menschen, Sachen, Umwelt (hier: Kraftstoffe) geht alle mal vor Ermittlungstätigkeiten jeglicher Art.
... im Übrigen entscheidet das nunmal nicht der Luftsportverein ...
Gruss
Gerhard
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