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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Lieferzeiten HLF 20/16 | 62 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 583663 | ||
Datum | 23.09.2009 09:32 MSG-Nr: [ 583663 ] | 12855 x gelesen | ||
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Wie sieht es denn eigentlich da mit Garantie aus? Wenn ich das Fahrgestellt separat stelle/ausschreibe und das dann beim Aufbauer steht, läuft doch in der Zeit schon die Garantie, oder? Und wie sieht das dann beim Generalunternehmer aus, habe ich dann die Garantie von ihm sobald Fahrzeugübergabe war? Oder ist das sogar so das die Garantie komplett im Vertrag geregelt sein muss? Ich meine jetzt die gesetzlichen Garantien, in einen Vertrag kann ich schliesslich zusätzlich schreiben soviel ich will hauptsache beide Parteien stimmen zu. ----------------------------------------------------------- Gruß Markus | ||||
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