Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Unterhalt von Feuerwehrfahrzeugen | 30 Beiträge |
Autor | Flor8ian8 H.8, Erlangen / Bayern | 584265 |
Datum | 26.09.2009 21:24 MSG-Nr: [ 584265 ] | 10706 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug
Tragkraftspritzenfahrzeug
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zum Unterhalt von Fahrzeugen?
In unserer Wehr will die Gemeinde ein TSF verkaufen da eine Neubeschaffung ansteht, aber wir würden das TSF gerne als zweit Fahrzeug behalten auch wenn es 25 Jahre alt ist, das Auto ist noch in guten Zustand und durch den Tüv ist es auch locker gekommen ohne Mängel, jetzt hat die Gemeinde gesagt die Feuerwehr soll das Auto verkaufen also der Kommandant soll sich drum kümmern.
Jetzt sind wir auf die Idee gekommen das Fahrzeug vom Feuerwehrverein aus der Gemeinde abzukaufen so das wir es behalten können aber es geht jetzt um die Frage wer bezahlt die Autoversicherung und das ganze zeug wie Reparaturen etc. wenn etwas ist.
Meine Frage ist deshalb ist die Gemeinde noch verpflichtet das alles zu zahlen wenn wir das Auto kaufen oder muss das dann alles der Feuerwehrverein zahlen?
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| 26.09.2009 21:24 |
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Flor7ian7 H.7, Erlangen | |