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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBeschleunigung öffentlicher Aufträge10 Beiträge
AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg585019
Datum01.10.2009 07:59      MSG-Nr: [ 585019 ]5008 x gelesen

Guten Morgen erstmal,
mich beschäftigt ggerade folgendes Problem:
Beschaffungs eines ELW1, getrennt Fahrgestell und Ausbau, Ausschreibung erfolgt, Zuschlag Fahrgestell + Kauf von dessen, Zuschlag für einen Anbieter für den Ausbau, Insolvenz des Ausbauers.

So und nun die Fragen:
1. Wenn ich aus dem Vertrag draussen bin muss ich dann unterlegene Anbieter informieren ob diese nicht doch noch wollen?

2. Muss ich nochmal komplett Neuausschreiben? Okay eigentlich ja schon aber siehe Frage 3.

3. Oder kann ich mich auf die Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge berufen und direkt zu einem Anbieter gehen. (Falls die Summe, 100.000Euro sind es glaub, nicht überschritten, natürlich)

Und ja ich habe die Suche schon benutzt aber nichts gefunden ... In der FAQ hab ich nur was Allgemeines zu Auschreibungen gefunden.


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Gruß
Markus

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 01.10.2009 07:59 Mark7us 7R., Stockach
 01.10.2009 08:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 01.10.2009 08:33 Mark7us 7R., Stockach
 01.10.2009 13:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.10.2009 09:46 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 02.10.2009 11:52 ., Berlin
 02.10.2009 12:40 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
 02.10.2009 12:49 ., Berlin
 02.10.2009 12:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 02.10.2009 13:11 ., Berlin

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