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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Misstrauensantrag gegenüber Gesamtkommandanten | 25 Beiträge | ||
Autor | Bern8d D8., Heidelberg / Baden-Wuerttemberg | 585358 | ||
Datum | 04.10.2009 15:46 MSG-Nr: [ 585358 ] | 16843 x gelesen | ||
Hallo, ich habe folgende Frage: In einer Gemeinde mit 5 Ortsteilen gab es in den letzten Monaten etliche Veränderungen der internen Strukturen (Alarmordnung etc.) mit der Konsequenz dass der Gesamtkommandant 3 Abteilungen fördert und unterstützt...und leider 2 andere Abteilungen am langen Arm verhungern lässt. Dringend erforderliche Neubeschaffungen werden ohne Rücksprache komplett gecancelt, die interne Kommunikation ist fast vollständig eingestellt...und letztlich beginnen gerade ganz böse Intrigenspiele. Der Versuch diese Dinge auf vernünftiger Ebene, auch mit Hilfe durch das Bürgermeisteramt zu klären, ist gescheitert. Da diese Situation für die beiden vernachlässigten Abteilungen absolut untragbar ist....und die nächste Wahl des Gesamtkommandanten noch in zu weiter Ferne liegt, denkt man darüber nach bei der nächsten Jahreshauptversammlung einen Misstrauensantrag zu stellen. Nun die eigentliche Frage...gibt es die Möglichkeit eines Misstrauenantrages? Gibt es eventuell sogar einen Präzedenzfall...und eure persönliche Meinung würde mich natürlich auch interessieren. Vielen Dank Bernie | ||||
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