Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 588579 |
Datum | 22.10.2009 20:48 MSG-Nr: [ 588579 ] | 26177 x gelesen |
Themengruppe: | Jugendfeuerwehr |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehrdienstvorschrift
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V.
Guten Abend
Geschrieben von Gerhard Bayer
Und ich frage mich nach dem (unfallverhütungstechnischen) Sinn dieser Regelung.
Neben anderen Merkwürdigkeiten des NDS-Errlaßes frage ich mich auch was BOS-Funk und UVV etc. miteinander zu tun haben ?
Weis überhaupt wser genau ab wieviel Jahren man die angesprochenden Verpflichtungserklärung gem. FwDV 810 Anlage 14 unterschreiben darf ?
Auf der anderen Seite ermöglicht das DLRG mit 14 Jahren die vollständige (BOS-) Sprechfunkausbildung ...
Bei anderen Jugendorganisationen im BOS-Bereich ebenfalls üblich,
z.B.: "Leitfaden THW-Ausbildung Junghelfer (Seie 7/8) oder den JRK , dass man mit BOS-Funkgeräten übt. Und in den Ausbildungsplänen mancher Landes-JF (z.B. Bayern "Jugendwart-Mappe") ebenfalls üblich.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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| 22.10.2009 16:07 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:17 |
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Denn7is 7F., Senden |
| 22.10.2009 16:26 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:44 |
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., Bad Hersfeld | |