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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in Bayern beschlossene Sache | 103 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Augsburg / Bayern | 588667 | ||
Datum | 23.10.2009 13:48 MSG-Nr: [ 588667 ] | 46859 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen Haas Doch, kann ich, wenn mein Arbeitgeber verlangt, dass ich schwerere Autos fahre muss er mir den Führerschein bezahlen, ansonsten kann er sich nen Fahrer backen/stricken. Die Gemeinde ist aber nicht verpflichtet für Ortsteilfeuerwehren Sonderbeladung zu besorgen. Wenn diese bereits anderweitig abgesichert ist. Geschrieben von Steffen Haas Den Führerschein mit 17 berechtigt nur zum begleiteten Fahren, den BMW darf jeder fahren mit Führerschein, denn so ist es nun einmal EU-Weit gesetzlich festgelegt, man hat das Gewicht und nicht die Leitung der Fahrzeuge als Einteilung der FS-Klassen genommen. Nein den gibt es ohne Begleitung auch. Hatte ich selber auch. Wenn ein Fahranfänger mit einen PS starken und schnellen Fahrzeug fahren darf ist das genauso unverantwortlich. Geschrieben von Steffen Haas Das Argument ist ungefähr genauso gut wie: Ich brauche meine Ladung nicht zu sichern, ich fahre ja nur nen paar Meter in die Stadt. Stimmt. Dann müssen aber die die regelmäßigen Pflichtfortbildungen für alle gelten auch für "C" Führerscheine. Nur weil ich vor 20 Jahren mal einen Schein gemacht habe und seitdem nur in der Feuerwehr fahre heisst dass nicht dass ich dafür geeignet bin. Ihr seht es gibt für und Gegenargumente. Der Gesetzgeber hat dies Möglichkeit geöffnet. Ich finde es gut. Eben weil die Personen eigens dafür ausgebildet worden sind. Aber ich finde das müsste auch für alle Fahrzeuge im BOS Bereich gelten. Auch Klasse „C“. grüße Sascha H. | ||||
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