Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | JF Funkübung - Was für Aufgaben kann man machen? | 41 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 589057 |
Datum | 26.10.2009 10:43 MSG-Nr: [ 589057 ] | 25714 x gelesen |
Themengruppe: | Jugendfeuerwehr |
Innenminister
Bürgerliches Gesetzbuch
Hallo,
Geschrieben von Harald HilpertGemäß § 1 Abs. 3 Verpflichtungsgesetz wird über die Verpflichtung eine Niederschrift aufgenommen, in der auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hingewiesen wird und die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass nur volljährige Personen (über 18 Jahre, geregelt in § 2 BGB) verpflichtet werden können, da Jugendliche unter 18 Jahren keine rechtsverbindlichen Unterschriften leisten können.
... der zuständige Jurist des IM Hessen war bei der Prüfung dieser Frage aber nachdrücklich anderer Ansicht. Hinsichtlich deinem Hinweis auf BGB wg. unter 18: es geht nicht um Zivilrecht (-> BGB) sondern um strafrechtliche Aspekte (-> StGB)
Geschrieben von Harald Hilpertch finde es bedenklich, wenn im Forum zu Fragen "aus dem Bauch" diskutiert wird, ohne die rechtlichen Fragen zu kennen.
... insoweit war da nichts mit "aus dem Bauch heraus" - dass man unter 18 in HE die Sprechfunkberechtigung erwerben kann ist derzeitige Erlasslage in Hessen ...
Geschrieben von Harald HilpertSteht es und eigentlich an, geltendes Recht -nicht nur FunK- zu ignorieren?
... s.o. - also mal langsam ...
Gruss
Gerhard
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| 22.10.2009 16:07 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:17 |
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Denn7is 7F., Senden |
| 22.10.2009 16:26 |
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Marv7in 7D., Harmstorf (neben Bendestorf) |
| 22.10.2009 16:44 |
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., Bad Hersfeld | |