Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 589346 |
Datum | 28.10.2009 06:30 MSG-Nr: [ 589346 ] | 8560 x gelesen |
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Michael StellbogenWo steht es geschrieben das LA und PA wort wörtlich veratmet werden MÜSSEN.
In den Herstelleranweisungen. Wenn, dann müssen Lungenautomaten veratmet werden und i.d.R. auch nur dann, wenn
1)Reparaturen/Einstellungen am Dosierventil unternommen worden sind und
2)bei der 6 Jahres-Grundüberholung.
Geschrieben von Michael StellbogenDa muß es doch dan eine DIN oder so geben?
Herstelleranweisungen!
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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| 28.10.2009 06:12 |
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Mich7ael7 S.7, Pöcking |
| 28.10.2009 06:30 |
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Dani7el 7M., Jockgrim | |