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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Ist eine Veratmung von LA und PA plicht? | 17 Beiträge | ||
Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 589505 | ||
Datum | 29.10.2009 06:12 MSG-Nr: [ 589505 ] | 7103 x gelesen | ||
Je nach Prüfgerät wird die Veratmung sowiso immer durchgeführt. Siehe Dräger Questor, Mindestanforderungen sind das eine, ein eigenes Qualtätsmanagement bei den Feuerwehren etwas anderes. Schaden kann es aber auf jeden Fall nicht, wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind..................... Früher oder später kommt es sowiso. ![]() | ||||
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